Verschulden beim Vertragsschluss

Verschulden beim Vertragsschluss
Verletzung einer  Schutzpflicht (§ 241 II BGB) bei Aufnahme von Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrags oder bei anderen geschäftlichen Kontakten (rechtsgeschäftsähnliches  Schuldverhältnis).
- Beispiele: (1) Abbruch von Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund, nachdem zuvor in zurechenbarer Weise auf der anderen Seite Vertrauen in das Zustandekommen eines Vertrags erweckt wurde.
- (2) Personalberater verschweigt bei Abschluss eines Beratungsvertrags Mitgliedschaft in einer Sekte. Begründet einen Anspruch auf Schadenersatz (§ 280 I BGB).

Lexikon der Economics. 2013.

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